AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Seemann-Elektrotechnik, in 53859 Niederkassel, Fontanestrasse 6

 

1. Allgemeines

Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen der Fa. Seemann-Elektrotechnik und ihren Vertragspartnern. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Vertragspartner wiederspricht und/oder eigene abweichende Bedingungen verwendet. Letztere werden nur in so weit Vertragsinhalt, als dies von der Fa. Seemann-Elektrotechnik ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Die Vertragsbedingungen der Fa. Seemann-Elektrotechnik gelten auch dann, wenn die Fa. Seemann-Elektrotechnik in Kenntnis entgegenstehender oder von ihrer Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragspartnern getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Die Fa. Seemann-Elektrotechnik ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten. An den Abtretungsempfänger ist ausschließlich und mit schuldbefreiender Wirkung zu zahlen. Die Verantwortung für die Auswahl des Vertragsgegenstandes und der mit diesem beabsichtigten Ergebnisse trägt der Kunde. Der Fa. Seemann-Elektrotechnik ist nicht bekannt, welchen Gebrauch der Kunde von dem Vertragsgegenstand machen will.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

 Alle Angebote  der Fa. Seemann-Elektrotechnik sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Bestellungen werden durch schriftliche bzw. fernschriftliche Bestätigung angenommen. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit sie dem Kunden zugemutet werden können. Die Fa. Seemann-Elektrotechnik kann Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und dadurch der vertragsmäßige Zwecks nur unerheblich eingeschränkt wird.

 

3. Preise

Preise oder Vergütungen, die von der Fa. Seemann-Elektrotechnik in Auftragsbestätigungen genannt werden, sind maßgeblich. Sämtliche Preise sind Nettopreise, es ist zusätzlich die geltende Mehrwertsteuer zu zahlen. Soweit sind nach Auftragserteilung notwendige Mehrleistungen herausstellen, die bei Vertragsabschluß nicht erkennbar waren, so können diese zusätzlich berechnet werden. Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft des Vertragsgegenstandes Kosten für Installation, Montage und Einrichtungen erforderlich, so bestimmen sich diese nach den jeweils gültigen Preislisten der Fa. Seemann-Elektrotechnik. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Stundensätze, Reise- und Nebenkosten richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Fa. Seemann Elektrotechnik. Alle Preise gelten ab Lager Duisburg (netto Kasse zuzüglich geltender Mehrwertsteuer), exkl. Verpackung.

 

4. Zahlung

Zahlungen sind sofort mit der Rechnungsausstellung fällig. Der Besteller erkennt an, ab dem 30. Tag ab Rechnungsdatum verpflichtet zu sein, Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an die Fa. Seemann Elektrotechnik zu zahlen. Schecks oder Wechsel werden nicht akzeptiert, es sei denn, dies wurde zuvor vereinbart. Auch dann erfolgt die Annahme von Schecks und Wechseln lediglich erfüllungshalber. Bei vereinbarter Scheck- oder Wechselzahlung verpflichtet sich der Erwerber, sämtliche entstehenden Kosten des Einzugs an die Fa. Seemann Elektrotechnik zu erstatten. Die Fa. Seemann Elektrotechnik ist zu Teillieferungen und teilweiser Installationen berechtigt, soweit diese dem Kunden zugemutet werden können. Die Zahlungsbedingungen gelten auch für diese Teillieferungen und Installationen. Der Kunde kann mit einer Gegenforderungen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit der Fa. Seemann Elektrotechnik beruht, nicht geltend machen.

 

5. Liefer- und Leistungszeit

Lieferdaten sind unverbindlich, es sei denn, sie werden gesondert schriftlich vereinbart. Die Fa. Seemann Elektrotechnik behält sich eine rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung vor. Der Beginn der Lieferfrist setzt dabei die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Bestellers voraus. Nachträgliche Wünsche des Kunden nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Soweit die Selbstbelieferung nicht rechtzeitig und richtig erfolgt oder andere Hindernisse auftragen, die die Fa. Seemann Elektrotechnik nicht zu vertreten hat, wie z. B. Arbeitskampf, höhere Gewalt, Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder von behördlichen Maßnahmen, Krieg, Aufstand, Feuer, Explosion, Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Soweit die Lieferung durch die Fa. Seemann Elektrotechnik aufgrund eines solchen Hindernisses unmöglich wird oder sich mehr als 3 Monate verzögert, ist die Fa. Seemann Elektrotechnik berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Diese Regelung gilt auch, falls diese Hindernisse bei Zulieferern eintreten. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so ist der Kunde verpflichtet, beginnend mit dem Monat nach Mitteilung der Versandbereitschaft, die Kosten der Lagerung zu tragen, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat. Ist zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart, dass die Installation durch den Verkäufer erfolgt, dann ist die Installation als durchgeführt anzusehen, wenn die gelieferten Produkte gemäß der Spezifikation und zusammen mit den entsprechenden Übertragungsmedien arbeiten. Beide Seiten können eine Abnahme verlangen. Sind die Übertragungsmedien oder die vom Kunden zu erbringenden zum Einbau der Komponenten notwendigen Bedingungen (ein vom Kunden zu stellendes Terminal oder eine Zentraleinheit) zu dem angegebenen Installationsdatum nicht geschaffen, geschaltet, verfügbar oder betriebsbereit, so gilt die Installation als am Tage der Lieferung der Produkte durchgeführt. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, muss der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf der Käufer vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Fa. Seemann Elektrotechnik berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht dann in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

6. Versendung

Sämtliche Versendungskosten – einschließlich eventueller Rücksendungen – gehen ausschließlich auf Kosten und auf Lasten des  Kunden. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Sofern der Kunde es wünscht, wird für die Lieferung eine Transportversicherung abgeschlossen, die Kosten hierfür trägt der Kunde.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die Fa. Seemann Elektrotechnik behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die Fa. Seemann Elektrotechnik Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes, der durch die gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren entsteht. Wird die von der Firma Seemann Elektrotechnik gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte  an dem vermischten Bestand  oder dem neuen Gegenstand ab und bewahrt diese kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für die Fa. Seemann Elektrotechnik. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware  im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr  zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.  Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/ unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inklusive sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Fa. Seemann Elektrotechnik ab, die die Abtretung annimmt. Die Fa. Seemann Elektrotechnik ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Fa. Seemann Elektrotechnik hinweisen und er hat diese unverzüglich zu benachrichtigen. Zugriffe Dritter sind abzuwehren. Bei Zahlungsverzug – insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks und Wechseln – ist die Fa. Seemann Elektrotechnik berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Die Fa. Seemann Elektrotechnik verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten  die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Fa. Seemann Elektrotechnik.

 

 

 

8. Gewährleistung

Die Fa. Seemann Elektrotechnik gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehler zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Sie gewährleistet des weiteren, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation stellen jedoch keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Die Fa. Seemann Elektrotechnik übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.  Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, der Fa. Seemann Elektrotechnik unverzüglich – spätestens innerhalb von 14 Tagen – schriftlich mitzuteilen. Bei der Fehlerbeseitigung hat der Kunde die Fa. Seemann Elektrotechnik im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.  Der Kunde hat für die Dauer der Gewährleistungsfrist alle erforderlichen technischen Einrichtungen auf seine Kosten in Betrieb zu halten.

Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Fa. Seemann Elektrotechnik eine kostenlose Nachbesserung oder ein Austausch der fehlerhaften Teile oder eine Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Fa. Seemann Elektrotechnik über. Ist die Fa. Seemann Elektrotechnik aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Fehler nachgewiesen hat, so kann die Fa. Seemann Elektrotechnik die Vergütung ihres Aufwands verlangen. Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die die Fa. Seemann Elektrotechnik  nicht zu vertreten hat, entfällt die Gewährleistung. Dies gilt z. B. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder wenn der Kunde die Installationsvoraussetzungen nicht eingehalten hat. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Vertragsgegenstand vorgenommen hat, es sei denn der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Der Anspruch des Kunden auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder anhand maschinell erzeugter Ausgaben aufgezeigt werden kann.

 

9. Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, eine Datensicherung vorzunehmen, bevor er Installationen der  Fa. Seemann Elektrotechnik in Anspruch nimmt bzw. durchführen lässt.

 

10. Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche jedweder Art sind beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Fa. Seemann Elektrotechnik, deren Organe, deren leitende Angestellte oder sonstige Mitarbeiter. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fa. Seemann Elektrotechnik nicht, es sei denn wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit dadurch die Erreichung des Vertrages zweckgefährdet ist. Ist im Einzelfall eine besondere Eigenschaft zugesichert, so erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind. Kommt die Fa. Seemann Elektrotechnik in Verzug, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht. Die Haftung für Datenverluste ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt, soweit die Fa. Seemann Elektrotechnik nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Macht ein Dritter geltend, dass seine Schutzrechte durch die gelieferten Produkte verletzt werden, so stellt die Fa. Seemann Elektrotechnik den Kunden von Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Fa. Seemann Elektrotechnik nicht auf den Ersatz des sonstigen Schadens.

 

 

10.1 Inhalt des Onlineangebotes 

 

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen 

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10.2 Verweise und Links 

 

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10.3 Urheber- und Kennzeichenrecht 

 

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 10.4 Datenschutz 

 

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so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklicher freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist- soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichter Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von so genannten Spam- Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten. 

 

10.5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses 

 

Dieser Haftungssauschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf die Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt

    

 

13. Schlussbestimmungen

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer auf einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Fa. Seemann Elektrotechnik. Mündliche Nebenabredungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen  dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen.

 

14. Anzuwendendes Recht

Die Verträge der Parteien unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

 

15. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Siegburg.

 

 

Kurt Seemann

Seemann Elektrotechnik